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Ja genau! Ich schreibe jetzt mal erst jeden Webmaster an, um von ihm Absolution zu bekommen, bevor ich in Erwägung ziehe seine Inhalte zu verlinken. LOLEric78 hat geschrieben:
Allerdings steht da auch: "Für ein Verschulden reiche bereits aus, dass er die "ihm zumutbaren Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung" in "vorwerfbarer Weise unterlassen" habe."
Das machst es zwar nicht besser, aber bevor man nun einen Link zu einer Seite setzt, muss man sich schriftlich geben lassen, dass die Zielseite keine Rechtswidrigkeiten vorweist. Dam wäre eine "zumutbare Nachforschung" meiner Meinung gegeben.
Lustige Zeiten...Ist damit Google tot?
Muss jetzt Google jeden Link im Suchergebnis auf Rechtmäßigkeit prüfen ?
Gewerblich ist Google ja ohne Zweifel.
"Da der Beklagte die einstweilige Verfügung jedoch akzeptierte, wird es nicht zu einer Hauptverhandlung und einer möglichen Berufung vor einer höheren Instanz kommen. Es ist daher auf andere Fälle zu warten, die den Streit über die Verlinkung möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof klären lassen."
ich mach das .... (oder würde wenn ich bedarf hätte)Eric78 hat geschrieben:Wer traut sich jetzt noch politisch brisante Seiten zu verlinken.
War mehr oder weniger schon immer mit einem Risiko behaftet auf bestimmte Seiten zu verlinken und das war eingentlich noch nie ungefährlich, so nichts neues.Das ist doch echt krank. Wer will denn da am Ende noch auf andere Webseiten verlinken, wenn man potentiell immer in Gefahr schwebt für irgendwelche Urheberrechtsverstöße mit haftbar gemacht zu werden???
Hä???SEOteriker hat geschrieben:Übrigens das Aktenzeichen lautet
Az.: 310 O 402/16
na da hat sich einer schön die finger verbrannt.
der typ hatte von seiner über-mich-seite mit hartem ankerlink "UFO-blahblah" auf eine andere seite verlinkt, auf der ein verfälschtes, manipuliertes bild - dessen original urheberrechtlich geschützt war - dargestellt wurde.
Zitat Urteilsschrift
"Die auf diese Weise verlinkte, vorstehend wiedergegebene Internetseite enthält die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) einer Umgestaltung des Verfügungsmusters i.S.v. § 23 S. 1 UrhG."
"Eine Veränderung ist in der Form vorgenommen, als in den Himmel verschiedene UFO-artige Flugobjekte eingefügt worden sind."
dass der typ seine hände in unschuld waschen möchte sehe ich anders.
für falsche gefühle wie panik oder mitleid sehe ich keinen anlass.
also weitermachen - business as usual.
ich auch nicht, da diese _witzige_ *kotz* sache das potential hat, wichtige dinge des www-marketing problematisch zu machen. abgesehen davon verstehe ich nicht, wie erwachsene u. eigentlich gebildete menschen davon ausgehen, dass bspw. du haftbar gemacht werden kannst fuer die urheberrechtsprobleme einer anderen u. nicht kontrollierbaren person.Lollipop hat geschrieben: Ich kann echt nicht nachvollziehen, wie man diesen geistigen Durchfall des LG Hamburg auch noch verteidigen kann.